Gesetzesartikel
Art. 10 VKL – Anforderungen an Spitäler und Geburtshäuser
1 Entscheid, in dem Art. 10 VKL eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.