Gesetzesartikel
Art. 10 PG – Hausbriefkästen und Zustellanlagen
1 Entscheid, in dem Art. 10 PG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.