Gesetzesartikel
Art. 10 GebV-En – Gebühren im Bereich allgemeine Energie
1 Entscheid, in dem Art. 10 GebV-En eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.