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Justizze. 8C_32/2013

Bundesgericht

IV-Stelle verliert: Krebsbedingte Fatigue ist keine somatoforme Störung, Rentenanspruch bleibt bestehen (BGE 130 V 352)

BGE / ATF / DTF
BGE 139 V 346 · ATF 139 V 346 · DTF 139 V 346
Datum
19.06.2013
Geschäftsnummer
8C_32/2013
Abteilung
I. sozialrechtliche Abteilung
Ausgang
Abgewiesen

Zusammenfassung

Die IV-Stelle des Kantons Aargau focht einen Entscheid des kantonalen Versicherungsgerichts an, das einem 1954 geborenen Versicherten wegen einer nach einer Krebserkrankung und Chemotherapie auftretenden Cancer-related Fatigue (CrF) eine ganze und anschliessend halbe Invalidenrente zugesprochen hatte. Die IV-Stelle argumentierte, die CrF sei als syndromales Beschwerdebild ohne organischen Nachweis willentlich überwindbar und damit nicht invalidisierend, weshalb sie den Leistungsbezug verweigert hatte. Der Versicherte, ein Wirtschaftsprüfer, litt unter einer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit um 50 % ab Juli 2009.

Das Bundesgericht weist die Beschwerde der IV-Stelle ab und bestätigt den Rentenanspruch des Versicherten. Das Gericht prüft, ob die Rechtsprechung zu den anhaltenden somatoformen Schmerzstörungen (BGE 130 V 352) analog auf die tumorassoziierte Fatigue (Cancer-related Fatigue, CrF) anwendbar ist. Es verneint dies, da die CrF als Begleitsymptom onkologischer Erkrankungen und deren Therapie zumindest mittelbar eine organische Ursache habe. Im Gegensatz zu pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Zuständen wie der Fibromyalgie oder dem Chronic Fatigue Syndrome (CFS), bei denen die Überwindbarkeit durch Willensanstrengung im Vordergrund steht, grenzt sich die CrF klar ab, da sie zwingend im Zusammenhang mit einer Krebserkrankung auftritt und in der medizinischen Literatur nicht als somatoforme Störung eingeordnet wird. Da die IV-Stelle die vorinstanzlichen Feststellungen zur Eingliederungsfähigkeit und zum Invaliditätsgrad (100 % bis Oktober 2009, danach 50 %) nicht bestritt, blieb es beim Anspruch auf eine ganze Rente für April bis Oktober 2009 und eine halbe Rente ab November 2009. Die Gerichtskosten wurden der unterliegenden IV-Stelle auferlegt.

Regeste

Art. 4 und 28 Abs. 2 IVG; Art. 6, 7 und 8 ATSG; tumorassoziierte Fatigue (Cancer-related Fatigue). Die Grundsätze zur Überwindbarkeit eines Leidens gemäss der sog. Schmerzstörungspraxis nach BGE 130 V 352 sind nicht sinngemäss anwendbar, wenn sich die Frage nach der invalidisierenden Wirkung einer Cancer-related Fatigue stellt (E. 3). Regeste Art. 4 et 28 al. 2 LAI; art. 6, 7 et 8 LPGA; fatigue liée au cancer (Cancer-related Fatigue). Les principes concernant le caractère surmontable de la douleur au sens de la jurisprudence relative aux troubles somatoformes douloureux, exposée à l'arrêt ATF 130 V 352, ne sont pas applicables par analogie pour trancher la question des effets invalidants d'une Cancer-related Fatigue (consid. 3). Regesto Art. 4 e 28 cpv. 2 LAI; art. 6, 7 e 8 LPGA; stanchezza correlata ai tumori (Cancer-related Fatigue). I principi riguardanti la sormontabilità di un dolore secondo la prassi sviluppata in DTF 130 V 352 in relazione ai disturbi da dolore somatoforme non sono applicabili per analogia per decidere sugli effetti invalidanti di una Cancer-related Fatigue (consid. 3).

Originalentscheid beim Gericht ↗

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.