Gesetzesartikel
Art. 54a IVG – Regionale ärztliche Dienste
1 Entscheid, in dem Art. 54a IVG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.