Gesetzesartikel
Art. 5 MSchG – Entstehung des Markenrechts
1 Entscheid, in dem Art. 5 MSchG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.